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Macht Google jetzt auf Facebook? Das kann der neue Newsfeed in der Google-App

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Google hat seinen neuen Newsfeed deutlich überarbeitet und es fällt auf, dass es immer mehr in Richtung Facebook geht. 

Google entwickelt einen noch intelligenteren Newsfeed

Seit Ende letzten Jahres hat Google in der App einen Feed integriert. Dieser greift in Form von Google Cards verschiedene Interessen des Nutzers auf, liefert hilfreiche Informationen und sorgt für Unterhaltung.

 

Wie entsteht der persönliche Feed?

Alles, was den User interessiert! Das sind zum Beispiel aktuelle Sportergebnisse, Erinnerungen an Kalendereinträge, Videos, Musik, Nachrichten, das Wetter vom aktuellen Standort usw. Google ermittelt die Interessen des Nutzers anhand des Suchverhaltens und der aktuellen Position. Je mehr der Nutzer Google verwendet, desto genauer passen die Vorschläge im Feed zu den Interessen.

Neben dem automatisch generierten Nutzerverhalten, können User aber auch gezielt Inhalten, wie zum Beispiel berühmten Personen, folgen. Ähnlich wie bei Facebook, wird dazu ein entsprechender Button eingeblendet.

 

Macht der neue Google-Feed Facebook Konkurrenz?

Das eigene Soziale Netzwerk Google+ hat bei weitem nicht so eine hohe Reichweite und Beliebtheit wie Facebook. Google sucht daher schon lange nach einer Möglichkeit dem größten Sozialen Netzwerk Konkurrenz zu machen. Und abgesehen von den fehlenden Nutzerbeiträgen sind die beiden Newsfeeds gar nicht so unterschiedlich. Wir sind gespannt, wie gut der neue Google-Newsfeed unsere Interessen trifft. In den USA ist der Feed bereits schon verfügbar, in Deutschland wird er in den nächsten Wochen erscheinen.

 

(Foto koLa/ pixabay.com)

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Warum eine gute Website auch in Zeiten von Facebook und Co. wichtig ist?!

Würden Sie Ihr Haus auf Zeit bauen?

Als Berater höre ich immer wieder die Frage: "Brauchen wir wirklich eine eigene Website? Wir haben doch eine Facebok Page!"

Eine allgemeingültige Antort darauf gibt es eigentlich nicht, denn jedes Business funktioniert anders. Aber meiner Meinung nach, ist eine eigene Website wie eine Art sicherer Hafen im stürmischen Internet. Auf meiner eigenen Website habe ich die Hohheit und wenn ich pünktlich meinen Webhoster bezahle, regelmäßige Updates durchführe, dann werde ich diese Hohheit auch auf unbegrenzte Zeit behalten.

Würden Sie Ihr Haus auf einem kostenlos vermieteten Grundstück bauen?

Ein anderer Vergleich: Würden Sie Ihr Traumhaus auf einem kostenlos zur Verfügung gestellten Grundstück bauen, das Ihnen ein Freund bereitstellt? Würden Sie nach erfolgreicher Finanzierung das Haus planen, bauen und dann dort mit ruhigem Gewissen einziehen? Was wenn der Freund mal nicht mehr mit Ihnen befreundet sein will und Ihnen sagt, dass Sie Ihr Haus bitte von seinem Grundstück entfernen sollen? Wollen Sie das Haus dann einfach niederreißen und die ganze Mühe nochmals auf sich nehmen, um ein zweites Haus irgendwo anders zu bauen?

Ähnlich verhält es sich leider mit Social Media Accounts. Grundsätzlich stehen diese immer auf gemietetem Grund. Wenn der Betreiber der Plattform - z.B. Facebook - irgendwann beschließt, den Algorithmus so zu verändern, dass Sie nicht mehr gefunden werden oder Ihren Account aus irgendeinem Grund sogar komplett löscht, ist die Arbeit von Jahren und die fein säuberlich aufgebaute Reichweite Ihres Netzwerks dahin.

Social Media sind wichtig: Eigene Verteiler und Angebote müssen jedoch unbedingt angeschlossen werden

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch: Social Media Kanäle sind ein ganz wichtiges Tool in der Unternehmenskommunikation. Sie können sich mit Menschen austauschen, die sonst vielleicht nie auf Sie aufmerksam geworden wären. Aber bitte bedenken Sie: Den Kontakt und die Kommunikation sollten Sie dort aufbauen und pflegen, ihn aber auch frühzeitig auf die eigene Website, den eigenen Newsletterverteiler etc. weiterleiten.

So haben Sie im Falle des Falles wenigstens nicht alle Daten verloren.

(Foto: depositphotos.com)

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Facebook Like-Buttons und Social Plugins: Rechtswidrig

Facebook Like-Buttons und Social Plugins: Rechtswidrig

(Grafik: depositphotos.com)

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden: Social Plugins und auch der dazugehörige Like Button von Facebook sind rechtswidrig. Das Urteil ist wegweisend (LG Düsseldorf, Urt. v.09.03.2016, Az. Urteil im PDF-Format).

Bislang galt der Einsatz von Social Plugins zwar als rechtliche Grauzone, doch nun ist entgültig klar: Websitebetreiber setzen sich durch den Einsatzv on Teilen- und Like-Buttons auf der eigenen Website der Gefahr einer Abmahnung aus.

Das Gericht folgte der Ansicht der Verbraucherschutzzentralle NRW und untersagte dem Unternehmen Fashion ID (eine Tochter des Modekonzerns Peek & Cloppenburg) die Nutzung des Page-Plugins von Facebook.

Damit jedoch nicht genug, denn das Urteil bezieht sich nicht nur auf die von Facebook angebotene Funktion, sondern auf praktisch alle Social Plugins, die derzeit von den großen Social Media Netzwerken angeboten werden.

Ob die vom heise-Verlag angebotene 2-Klick-Lösung, die derzeit von Fashion ID eingesetzt wird, jedoch rechtskonform ist, bleibt derzeit auch noch unklar. Das Gericht hat darüber nämlich nicht entschieden.

Derzeit raten wir daher allen Kunden vom Einsatz der Social Media Plugins jedweder Art auf der eigenen Website, dem eigenen Shop oder dem Weblog ab. Sollten Sie die von Facebook und Co. angebotenen Plugins nutzen, empfehlen wir Ihnen, diese Plugins zu deaktivieren. Dies geht meist in den Einstellungen Ihres eingesetzten Content Management Systems.

Gerne helfen wir hierbei und beraten Sie.

 

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