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Facebook Like-Buttons und Social Plugins: Rechtswidrig

Facebook Like-Buttons und Social Plugins: Rechtswidrig

(Grafik: depositphotos.com)

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden: Social Plugins und auch der dazugehörige Like Button von Facebook sind rechtswidrig. Das Urteil ist wegweisend (LG Düsseldorf, Urt. v.09.03.2016, Az. Urteil im PDF-Format).

Bislang galt der Einsatz von Social Plugins zwar als rechtliche Grauzone, doch nun ist entgültig klar: Websitebetreiber setzen sich durch den Einsatzv on Teilen- und Like-Buttons auf der eigenen Website der Gefahr einer Abmahnung aus.

Das Gericht folgte der Ansicht der Verbraucherschutzzentralle NRW und untersagte dem Unternehmen Fashion ID (eine Tochter des Modekonzerns Peek & Cloppenburg) die Nutzung des Page-Plugins von Facebook.

Damit jedoch nicht genug, denn das Urteil bezieht sich nicht nur auf die von Facebook angebotene Funktion, sondern auf praktisch alle Social Plugins, die derzeit von den großen Social Media Netzwerken angeboten werden.

Ob die vom heise-Verlag angebotene 2-Klick-Lösung, die derzeit von Fashion ID eingesetzt wird, jedoch rechtskonform ist, bleibt derzeit auch noch unklar. Das Gericht hat darüber nämlich nicht entschieden.

Derzeit raten wir daher allen Kunden vom Einsatz der Social Media Plugins jedweder Art auf der eigenen Website, dem eigenen Shop oder dem Weblog ab. Sollten Sie die von Facebook und Co. angebotenen Plugins nutzen, empfehlen wir Ihnen, diese Plugins zu deaktivieren. Dies geht meist in den Einstellungen Ihres eingesetzten Content Management Systems.

Gerne helfen wir hierbei und beraten Sie.

 

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