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CSS ART - Ein Bild komplett mit CSS-Codes gemalt

CSS ART - Ein Bild komplett mit CSS-Codes gemalt

CSS Art

Programmieren ist auch Kunst. Wie eng die beiden Bereiche miteinander verbunden sind, zeigt der Schwede Afra Noubarzadeh. Er hat ausschließlich mit CSS-Befehlen in HTML ein Bild gemalt, indem er programmierte Kreise und Ellipsen aneinander und übereinander geschoben hat. Wie genau er das gemacht hat, hat Afra Noubarzadeh in einem zwei Minuten langen Making-of-Video festgehalten. Auch ist es beeindruckend, dass das komplette Bild aus 1.094 Programmzeilen besteht und gerade einmal 151 Kilobyte groß ist.


Hier könnt Ihr euch das komplette Ergebnis ansehen.

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Achtung, Selfies können böse enden!

Achtung, Selfies können böse enden!

Comic Selfies

Spätestens seit der Begriff „Selfie" vom Wörterbuchverlag Oxford Dictionary zum Wort des Jahres 2013 gekürt wurde, sind die Selbstporträts, die zu Hauf bei Facebook oder Instagram zu finden sind, in aller Munde.
Der britische Künstler Andy Martin warnt in seinem Video vor den Gefahren der Selbstverliebtheit und nimmt das trendige „Selfie" auf die Schippe, welches sich derzeit durch alle sozialen Netzwerke zieht.
In dem Filmchen lässt das Selbstporträt mit der Digitalkamera oder dem Smartphone Pickel sprießen, zerfällt manchmal auch zu Staub und fühlt sich an wie ein Schlag ins Gesicht. Mit diesem Cartoon bewirbt sich der Brite für einen Wettbewerb des Pictoplasma-Festivals in Berlin. Das Thema des Design Festivals sind Selfies. Dementsprechend sollen die Teilnehmer sich gegen „den derzeitigen Wahnsinn der verschwommenen Duckfaces und den unterbelichteten Narzissmus mit ein paar ehrlichen Charakteren wehren".

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Elektronische Rechnungen sind auch ohne digitale Signatur gültig

Elektronische Rechnungen sind auch ohne digitale Signatur gültig

Anlässlich der Umstellung auf den elektronischen Rechnungsversand innerhalb unserer Agentur möchten wir die Gelegenheit gerne nutzen und dieses Thema einmal aufgreifen. 

Rechnungen können bei Zustimmung des Empfängers auch auf elektronischem Weg übermittelt werden.

Immer mehr Unternehmen versenden Rechnungen als Dateianhang in E-Mails um Kosten zu sparen, die Bearbeitung schneller abzuwickeln sowie die Umwelt zu entlasten. Grundsätzlich gelten für die elektronischen Rechnungen die gleichen Inhaltsvorgaben wie bei der schriftlichen Rechnung. Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde der Umgang mit elektronischen Rechnungen wesentlich vereinfacht.

Seit dem 01.07.2011 ist für die Versendung von elektronischen Rechnungen eine elektronische Signatur nicht mehr zwingend erforderlich. Allerdings müssen gemäß § 14 UStG (Umsatzsteuergesetz) die Echtheit der Rechnungsherkunft, die Unversehrtheit des Rechnungsinhalts und die Lesbarkeit der Rechnung sicher gewährleistet sein. Dies kann durch innerbetriebliche Kontrollverfahren erfolgen, mit deren Hilfe der Unternehmer die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Rechnungsinhalts anhand eines so genannten verlässlichen Prüfpfads sicherstellt.

Unter dem Begriff des innerbetrieblichen Kontrollverfahrens sind Verfahren gemeint, die der Unternehmer zum Abgleich der Rechnung mit seinen Zahlungsverpflichtungen einsetzt. Sowohl Papier- als auch elektronische Rechnungen sind zehn Jahre aufzubewahren. Dabei ist zu beachten, dass elektronische Rechnungen zwingend auch elektronisch archiviert werden müssen. Es genügt nicht, die Unterlagen auszudrucken und in Papierform aufzubewahren. 

Zum Nachlesen und besseren Verständnis findet Ihr hier das Schreiben des Bundesministerium der Finanzen über die Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011. 

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