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Qleek: „Your Digital Life, in the Real World“

Qleek: „Your Digital Life, in the Real World“

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Bildquelle: Qleek.me

Das französische Start-Up Ozenge hat Qleek entwickelt - hölzerne Platten, die DVD's, Schallplatten und Bücher ersetzen sollen und mit denen man quasi sein digitales Leben ins reale Leben übertragen kann.

Hinter Qleek verbirgt sich eine kleine Box, die digitale Inhalte wie Fotos, Dateien, Songs oder Filme übertragen kann. Tapps heißen die kleinen, sechseckigen Holzplatten, die man an die Wand hängen oder mit sich herum tragen kann. Jedes Holzhexagon enthält einen bestimmten Inhalt, z.B. den eigenen Instagram-Account, YouTube-Kanal, Fotoalbum auf Facebook, Spotify Playlist sowie Podcasts.
Dank einer passenden Halterung „Hive" lassen sich die hölzernen Datenträger einfach an die Wand anbringen und zu Mosaiken zusammenstellen. Möchte man beispielsweise einen Film schauen, schnappt man sich das gewünschte Tapp - genauso, als ob man sich eine DVD aus dem Regal holen würde. Dort wo also früher noch das Bücher- oder Plattenregal stand, sollen nun diese kleinen, personalisierten Hexagone ihren Platz an der Wand finden.

Das klingt jetzt alles vielleicht etwas abgefahren, deswegen schaut euch unbedingt das Video dazu an.

 

 

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Neueste Kommentare
Gäste — Stefan Sehders
Leute, Leute, Leute - damit verbringt Ihr Eure Zeit?
Mittwoch, 07. Mai 2014 00:12
Thorsten Bastian
Hi Stefan, vielen Dank für Deinen Kommentar. Wir fanden die Idee eigentlich ganz schön! Ist ja kein Muss :-)
Mittwoch, 07. Mai 2014 12:43
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Verstricktes Frühstück

Verstricktes Frühstück

Frühstück mal anders

Vorsicht: Dieses Frühstück kann Spuren von Schaf enthalten. Und es ist nicht das Einzige, was Jessica Dance so alles strickt...

http://www.jessicadance.com

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Ein interessantes Gerichtsurteil für alle Kreativen

Ein interessantes Gerichtsurteil für alle Kreativen

§!§

Das Berliner Landgericht entscheidet über die Nutzung von Grafikdesigns.

Vor Gericht ging es um die Frage, ob ein Grafiker das entworfene Logo auf seiner Website als Referenz verwenden darf, obwohl das ausschließliche Nutzungsrecht beim Kunden liegt. Er darf, urteilten die Richter vor dem Landgericht Berlin. Ein Urteil, über das sich wohl viele Kreative und Freelancer freuen dürften.

Mehr Hintergründe zum Urteil des Berliner Landgerichts und zum Thema "ausschließliches Nutzungsrecht" gibt's hier.

 

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