Beim täglichen E-Mail-Verkehr mit Freunden und Verwandten schenken wir der formalen Gestaltung unserer Mails nur wenig Beachtung. Schnell sind einige kurze Zeilen eingetippt, eine liebe Verabschiedung darunter gesetzt und die Mail verschickt.
Der formalen Gestaltung von Geschäftsmails sollten Sie jedoch mehr Beachtung schenken. Seit 2006 gelten geschäftlich verschickte Mails als Geschäftsbrief und obliegen somit der Impressumspflicht. Ein unvollständiges E-Mail-Impressum kann dementsprechend sogar zur Abmahnung führen.
Welche Angaben dieses genau enthalten muss hängt von der Eintragung im Handelsregister ab.
Hier eine kurze Übersicht:
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Hallo Torsten, wie verhält es sich denn wenn ich eine Email schreiben mit allen Impressumsangaben und auf diese geantwortet wird. ... Weiterlesen
Mittwoch, 16. Juli 2014 15:09
Hi Enrico, am Besten in jeder E-Mail (auch wenn es auf Dauer nervt) die komplette Signatur einbinden. Denn sicher ist sicher. Eine... Weiterlesen
Mittwoch, 16. Juli 2014 15:23
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