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Die EU-Cookie-Richtlinie - Nicht jeder Keks muss einem schmecken

EU-Cookie-Richtlinie - nicht jedes Cookie muss schmecken

Foto: Nick Depree (Flickr)

Die EU-Cookie-Richtlinie - jeder kennt sie, oder auch eben nicht! 

Diese besagt, dass Besucher einer Website der Speicherung ihrer Daten durch Cookies explizit zustimmen müssen. Dies solle mit Hilfe des sogenannten Opt-In-Verfahren gewährleistet werden. Stimmt der Besucher nicht zu, dürfen seine Daten auch nicht für Tracking-Dienste wie Google Analytics etc. genutzt werden.

Lange Zeit haben sich EU und Bundesregierung über die Umsetzung der Richtlinie gestritten. Laut Bundesregierung sei die angesprochene Richtlinie bereits durch das allgemeine deutsche Telemediengesetzt ausreichend in nationales Recht umgewandelt worden. Nach Jahren der Diskussion hat die EU nun Anfang des Jahres eingelenkt und die Auffassung der Bundesregierung akzeptiert.

Dies bedeutet jedoch auch, dass es nun zur Aussprache von entsprechenden Bußgeldern kommen kann, wenn keine "Opt-in"-Option vorhanden ist. Zwar hat sich am nationalen Recht nichts geändert, doch ist es durchaus möglich, dass sich die Rechtsprechung in Deutschland mit einer gehörigen Portion Rückenwind aus Brüssel dazu entschließt, die vorhandenen Gesetze nun entsprechend der Richtlinie auszulegen.

Wie so oft herrscht also Unklarheit. Wer nun trotzdem auf "Nummer Sicher" gehen möchte und über eine Joomla!- bzw. WordPress-Website verfügt, dem bieten wir eine Ausstattung mit der geforderten "Opt-In"-Option binnen kürzester Zeit an.

Für weitere Nachfragen stehen wir natürlich auch gerne zur Verfügung!

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Neue Datenschutzverordnung für die EU

 datenschutzverordnung

Spätestens seit der NSA-Affäre und den Enthüllungen von Edward Snowden sollte klar sein, dass die bestehenden Datenschutzverordnungen verschärft werden müssen, um Menschen vor Überwachung und Datenmissbrauch zu schützen. Einen ersten Schritt in diese Richtung ging nun das EU-Parlament.
Es sprach sich für eine Reform der Datenschutzverordnung von 1998 aus um somit die Rechte der EU-Bürger zu schützen und Unternehmen mehr in die Pflicht zu nehmen.

Kernpunkte der neuen Datenschutzverordnung sind höhere Sanktionen, mehr Kontrolle seitens der EU sowie die Tatsache, dass Benutzer der Weitergabe ihrer Daten explizit zustimmen müssen.
Die Sanktionen sollen bis zu 5% des Jahresumsatzes der Unternehmen betragen, was vor allem für Internetriesen wie Facebook oder Google eine ernstzunehmende Summe darstellt. Weiterführend soll die Zustimmung zur Weitergabe persönlicher Daten standartisiert werden, so dass diese für den Nutzer deutlich zu erkennen ist.

Weiterer Streitpunkt der neuen Verordnung ist die Anti-FISA-Klausel. Diese besagt, dass Unternehmen Daten von EU-Bürgern nicht an Dritte (bspw. die USA) weitergeben dürfen, sofern dies im EU-Recht nicht begründet werden kann. Amerikanische Unternehmen stehen somit in Zukunft vor Problemen, wenn amerikanische Geheimdienste Informationen über EU-Bürger anfragen (nach dem amerikanischen Spionagegesetz FISA sind Unternehmen dazu verpflichtet diesen Anfragen nachzukommen), die Unternehmen diese jedoch nicht weitergeben dürfen.

Fraglich ist jedoch in wie weit, die Verordnung tatsächlich die Weitergabe von persönlichen Daten einschränken wird. Schließlich geschieht dies meist geheim und ist somit für die überwachenden Institutionen nur schwer nachzuverfolgen. Ferner bleibt abzuwarten, wann die Datenschutzverordnung in Kraft tritt, schließlich muss diese zunächst in Zusammenarbeit von EU-Rat, -Kommision und -Parlament verabschiedet werden.

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