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Google und die EU-Cookie Richtlinie: Hinweise werden zur Pflicht!

Google und die EU-Cookie Richtlinie: Hinweise werden zur Pflicht!

Foto: despositphotos.com #6552330

Google hat überraschenderweise den Hinweis zur Cookie-Speicherung auf Website in der EU zur Pflicht gemacht, wenn man Dienste wie z.B. AdSenseDoubleClick for Publishers und DoubleClick Ad Exchange nutzen möchte. In einer offiziellen Richtline werden Websitebetreiber, von Google dazu aufgefordert, entsprechende Hinweisfelder in Ihre Websites zu integrieren.

Es muss die Möglichkeit geben, der Nutzung von Cookies zuzustimmen und weitere Informationen zum Datenschutz auf der Website abzurufen. Sobald der Besucher einmal zugestimmt hat, wird ein Cookie auf dem Rechner des Nutzers gesetzt und er erhält diesen Hinweis am betreffenden Endgerät nicht mehr. Löscht der Nutzer jedoch alle Verlaufsdaten und Daten des Browsers, erhält er erneut den Hinweis. Neben der technischen Realisation benötigen Website-Betreiber künftig also auch noch eine entsprechende Datenschutzvereinbarung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für die rechtssichere Formulierung der Datenschutzhinweise keinerlei Garantie übernehmen können. Entsprechende Vorlagen finden Sie jedoch im Netz. Diese sollten unseres Wissen nach ausreichend sein.

Gerne helfen wir Ihnen bei der technische Umsetzung dieser Richtlinie und Integrieren eine entsprechende Abfrage mit Hinweisfeldern in Ihre Website.

Nutzen Sie einfach das untenstehende Kontaktformular, um uns zu informieren, um welche Domain und welches Content Management System es sich handelt. Wir sichten Ihre Website dann kostenlos und lassen Ihnen ein unverbindliches Angebot via E-Mail zukommen, was die Integration eines entsprechenden Hinweises kostet. Sie entscheiden dann, ob Sie uns beauftragen wollen, oder nicht...

Anfrage zur Integration eines Cookie-Hinweises

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Die EU-Cookie-Richtlinie - Nicht jeder Keks muss einem schmecken

EU-Cookie-Richtlinie - nicht jedes Cookie muss schmecken

Foto: Nick Depree (Flickr)

Die EU-Cookie-Richtlinie - jeder kennt sie, oder auch eben nicht! 

Diese besagt, dass Besucher einer Website der Speicherung ihrer Daten durch Cookies explizit zustimmen müssen. Dies solle mit Hilfe des sogenannten Opt-In-Verfahren gewährleistet werden. Stimmt der Besucher nicht zu, dürfen seine Daten auch nicht für Tracking-Dienste wie Google Analytics etc. genutzt werden.

Lange Zeit haben sich EU und Bundesregierung über die Umsetzung der Richtlinie gestritten. Laut Bundesregierung sei die angesprochene Richtlinie bereits durch das allgemeine deutsche Telemediengesetzt ausreichend in nationales Recht umgewandelt worden. Nach Jahren der Diskussion hat die EU nun Anfang des Jahres eingelenkt und die Auffassung der Bundesregierung akzeptiert.

Dies bedeutet jedoch auch, dass es nun zur Aussprache von entsprechenden Bußgeldern kommen kann, wenn keine "Opt-in"-Option vorhanden ist. Zwar hat sich am nationalen Recht nichts geändert, doch ist es durchaus möglich, dass sich die Rechtsprechung in Deutschland mit einer gehörigen Portion Rückenwind aus Brüssel dazu entschließt, die vorhandenen Gesetze nun entsprechend der Richtlinie auszulegen.

Wie so oft herrscht also Unklarheit. Wer nun trotzdem auf "Nummer Sicher" gehen möchte und über eine Joomla!- bzw. WordPress-Website verfügt, dem bieten wir eine Ausstattung mit der geforderten "Opt-In"-Option binnen kürzester Zeit an.

Für weitere Nachfragen stehen wir natürlich auch gerne zur Verfügung!

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