Von Thorsten Bastian auf Freitag, 25. April 2014
Kategorie: Netzfundstücke

Ein interessantes Gerichtsurteil für alle Kreativen

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Das Berliner Landgericht entscheidet über die Nutzung von Grafikdesigns.

Vor Gericht ging es um die Frage, ob ein Grafiker das entworfene Logo auf seiner Website als Referenz verwenden darf, obwohl das ausschließliche Nutzungsrecht beim Kunden liegt. Er darf, urteilten die Richter vor dem Landgericht Berlin. Ein Urteil, über das sich wohl viele Kreative und Freelancer freuen dürften.

Mehr Hintergründe zum Urteil des Berliner Landgerichts und zum Thema "ausschließliches Nutzungsrecht" gibt's hier.

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