Von Thorsten Bastian auf Montag, 28. Juli 2014
Kategorie: Social Media

Landgericht Stuttgart entscheidet: XING-Impressum unzureichend

Foto: Seth Anderson (Flickr)

Bereits letzte Woche berichteten wir über die Impressumspflicht in Geschäftsmails und wie diese zu gestalten sind. Heute folgt der zweite Teil in Sachen rechtlicher Aufklärung und das aus aktuellem Anlass.

Vor wenigen Tagen hat das Landgericht Stuttgart die Impressumsfunktion auf XING für unzureichend erklärt. Diese bietet den Nutzern die Möglichkeit , ihrem Profil einen Link zu einem Impressum (bspw. dem der eigenen Firmenwebsite) hinzuzufügen.

Als Begründung für ihre Entscheidung nannten die Richter die Position des Links auf der Profilseite, sowie die wenig auffallende Gestaltung des Links. Es wurde bemängelt, dass der Nutzer der Seite bis zum Ende des Profils scrollen müsste um zum Impressum zu gelangen. Das Urteil betrifft somit alle XING-Nutzer.

Doch was kann man nun tun?
Rechtsanwälte raten dazu, einen Link zum Impressum bereits in die Profilbeschreibung einzufügen, um die Rechtssicherheit des XING-Profils zu gewährleisten. Andernfalls drohen Abmahnungen.

Hier ein Link mit weiteren Informationen zum Thema:

https://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/lg-stuttgart-xing-impressum-nicht-rechtskonform.html

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