Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Stand 18.10.2018)

§1 Geltungsbereich
  1. Die nachstehenden AGBs sind Vertragsbestandteil für alle Leistungen die unter dem Namen basta!media Multimedia Fullservice Thorsten Bastian- nachstehend basta!media genannt - soweit einzelvertraglich hiervon nicht abgewichen wird.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Zahlungsbedingungen eines Auftraggebers, die von den AGB abweichen, gelten nur bei einer schriftlichen Anerkenntnis der basta!media.
  3. basta!media ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich der besonderen Geschäftsbedingungen für einzelne Leistungen mit angemessener Kündigungsfrist zu ändern und zu ergänzen. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung in Kraft treten soll, so werden diese entsprechend der Änderung wirksam. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, so ist die basta!media berechtigt, den Vertrag zu dem Tag zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Krafttreten sollen.
§2 Gegenstand und Leistungsumfang
  1. Vertragsgegenstand ist das vereinbarte Werk bzw. die vereinbarte Dienstleistung. Der Vertragsgegenstand ist so gewissenhaft zu erbringen, dass er nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit nach dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Die basta!media ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Dritter zu bedienen.
  2. Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den schriftlichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und basta!media geregelt. Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und die Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
  3. Der Auftraggeber erhält von basta!media grundsätzlich alle Urheberrechte an dem von Ihm beauftragten Werk, in Deutschland als auch international nach Zahlungseingang des vollständigen Rechnungsbetrages bei basta!media. Dies gilt nicht für den Fall, dass es eindeutig in den Vertragsunterlagen anders niedergeschrieben ist.
§3 Leistungsbeschreibung
  1. basta!media bietet dem Kunden umfangreiche Dienstleistungen in den Bereichen der neuen Medien, insbesondere zählen hierzu Webentwicklung, Programmierung, Hosting, Beratung und Schulungen.
  2. Die durch den Auftraggeber bereitgestellten Daten werden auf einem dafür bestimmten Informationsserver gespeichert und im Internet zum Abruf bereitgestellt. Die bereitzustellenden Daten müssen vom Auftraggeber in einer von basta!media verarbeitbaren Form angeliefert werden. Die Server stehen dem Kunden grundsätzlich 24 Stunden, 7 Tage in der Woche zur Verfügung sofern nicht in Folge von höherer Gewalt oder technischer Notwendigkeit (Wartung, Reparatur) das System abgeschaltete werden muss. Zugriffe auf die Internetpräsenz des Auftraggebers werden, soweit dies möglich und zulässig ist, protokolliert.
  3. Soweit basta!media Lieferungen und Leistungen an den Kunden erbringt, ist der Kunde verpflichtet diese unverzüglich auf Fehler und Vollständigkeit zu prüfen und gegebenenfalls eine Mängelrüge unverzüglich auszusprechen. Mit der Anlieferung bei dem Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
  4. Sofern basta!media im Auftrag des Kunden bei der Denic, Internic oder einer anderen Organisation Domainnamen beantragt oder pflegt, ist die basta!media nur als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. basta!media übernimmt im Sinne des Kunden die Verwaltung der Domainnamen und ist frei in der Wahl der Vermittler zur Denic oder ähnlichen Organisationen.
  5. basta!media übernimmt keine Gewähr dafür das die im Auftrag beantragten Domainnamen frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Der Kunde stellt hiermit die basta!media frei von Ersatzansprüchen Dritter. Im Fall der Hardwarelieferung durch die basta!media an den Kunden ist die basta!media nicht verpflichtet, diese an der Lieferadresse aufzustellen, zu testen oder in Betrieb zu setzen.
  6. Liefert die basta!media Software, ist diese nicht verpflichtet die Software bei dem Kunden zu installieren. Die basta!media haftet nicht für Fehler in der Software, die durch den Softwareproduzenten verursacht wurden.
§4 Laufzeit und Kündigung
  1. Die Mindestvertragsdauer für Webspace-Vermietung beträgt 12 Monat, andere Verträge schließen mit Auftragserfüllung. Wird das Vertragsverhältnis nicht 1 Monat vor Ablauf schriftlich per Einschreiben gekündigt, verlängert es sich jeweils um eine weiteres Jahr.
  2. Die Mindestvertragsdauer für eine Reseller-Partnerschaft beträgt 12 Monate. Wird das Vertragsverhältnis nicht 1 Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert es sich jeweils um ein weiteres Jahr.
  3. Die Mindestvertragsdauer für ein Wartungspaket beträgt 12 Monate. Wird das Vertragsverhältnis nicht 1 Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert es sich jeweils um ein weiteres Jahr.
  4. Andere Verträge enden mit Auftragserfüllung. Abweichungen müssen eindeutig im Auftrag, Werk- oder Dienstleistungsvertrag geregelt werden.
§5 Haftung
  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldung bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber basta!media wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  2. Die basta!media haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
  3. Ist ein schadenverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen des Netzbetreibers eingetreten, gelten die im Verhältnis vom Netzbetreiber und basta!media anwendbaren Bestimmungen für die Haftung der basta!media gegenüber ihrem Auftraggeber entsprechend.
§6 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütungsrecht
  1. Gegen Ansprüche der basta!media kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüche aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem konkreten Vertragsverhältnis mit der basta!media zu.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die basta!media die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways , Störungen im Bereich des Telefonnetzes usw. , auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten, Unterauftragnehmer eintreten - hat basta!media auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigt basta!media, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
  3. Bei einem Ausfall von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs der basta!media liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn basta!media oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder zumindest fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
§7 Pflichten des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich die im Rahmen des Auftrages von der basta!media überlassenen Informationen und Unterlagen nur für seine eigenen Zwecke zu verwenden.
  2. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von der basta!media gefertigten Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Kostenberechnungen und Recherchen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
  3. Die Weitergabe auftragsbezogener Mitteilungen der basta!media (Berichte, Stellungnahmen und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung von basta!media, soweit nicht bereits aus dem Vertragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten hervorgeht.
  4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den von ihm gemieteten Speicherplatz weder entgeltlich noch unentgeltlich ganz oder teilweise Dritten zu überlassen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die basta!media von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus dem Inhalt, der Art oder Gestaltung der von ihm zur Verarbeitung übergebenen Daten und Informationen ergeben. Dies gilt auch für Buß- oder Ordnungsgeldansprüche des Staates aufgrund von Verstößen gegen das Markengesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und vergleichbare Bestimmungen.
  6. Die basta!media ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber übergebenen Daten und Informationen auf ihrer Unbedenklichkeit zu prüfen. Sie behält sich jedoch vor, die Veröffentlichung von Daten und Informationen wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder technischen Formen nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätze der basta!media abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen könnte oder deren Veröffentlichung für die basta!media unzumutbar ist.
  7. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Veröffentlichung von Abbildung und/oder Texten und/oder Daten mit pornographischen und/oder rassistischen und/oder politischen extremen Inhalten im Internet.
  8. basta!media behält sich vor, Abbildungen und/oder Texten und/oder Daten nicht zu Veröffentlichung und/oder zu verbreiten, wenn der Verdacht bestehen könnte, dass durch die Verbreitung oder die Veröffentlichung ein Strafbestand erfüllt werden könnte. Der Vertragspartner hat in solchen Fällen keinen Anspruch auf die Veröffentlichung und/oder Verbreitung und auf die Erstattung eines ihm daraus möglicherweise entstehenden Schadens.
  9. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Dienste von basta!media sachgerecht zu nutzen. Er hat das Veröffentlichen von Emails ohne nachgewiesenes Einverständnis des Empfängers zu unterlassen. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden. Für hierdurch evtl. anfallende Kosten haftet der Auftraggeber.
  10. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass er bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe zu leisten hat. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung abgezogen werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.
  11. Der Auftraggeber muss anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zuhalten beziehungsweise unverzüglich zu ändern, oder Änderungen zu veranlassen falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte Kenntnis davon erlangt haben.
  12. Dem Kunden wird, bei Eigenpflege des Webspaces, dringend geraten, für die Daten, die auf dem Webserver abgelegt werden, immer aktuelle externe Sicherheitskopien vorzuhalten.
§8 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
  1. basta!media bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung des Auftrages übergebenen und angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel 5 Jahre auf.
§9 Geheimhaltung, Datenschutz
  1. Falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die basta!media unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Der Auftraggeber wird hiermit unterrichtet, dass basta!media seine Anschrift und sonstige relevanten Daten des Auftraggebers in maschinenlesbarer Form speichert und ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung maschinell verarbeitet.
  2. Soweit sich basta!media Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die basta!media berechtigt die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebeserforderlich ist. basta!media steht dafür ein, dass alle Personen, die von basta!media mit der Abwicklung diesen Vertrages vertraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.
  3. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen anerkannt sind und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht. (Directoryservice)
  4. basta!media weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassendgewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass die basta!media das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weiterer abgelegte Daten des Kunden austechnischer Sicht jederzeit einsehen kann.
§10 Anzuwendendes Recht
  1. Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden beiderseitigen Ansprüchen gilt Deutsches Recht.
§11 Gerichtstand
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln, Deutschland.
§12 Schlussbestimmungen
  1. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger von basta!media - Kunden gebunden.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmungeine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen.